Der Führungsstab setzt sich laut FwDV 100 aus den Sachgebieten 1-6 (7), dem Sichter und den Fachberatern zusammen.
Der Einsatzleiter ist in der Regel der Kreisbrandmeister des Bodenseekreises oder einer seiner drei Stellvertreter.
Ihm zur Seite steht der Leiter des Stabes, welcher den Einsatzleiter bei dessen Abwesenheit vertritt.
Er ist dann das „Bindeglied“ zwischen dem Einsatzleiter und dem Führungsstab sowie - sofern einberufen - zwischen Verwaltungsstab und Führungsstab.
Fassen des Entschlusses über die Einsatzdurchführung, zum Beispiel festlegen von Einsatzschwerpunkten, bestimmen erforderlicher Einsatzkräfte, Einsatzmittel und Reserven, festlegen der Befehlsstelle
Bestimmen und einweisen von Führungskräften, zum Beispiel Einsatzabschnittsleiterinnen oder Einsatzabschnittsleiter
Evtl. Unterteilung des Sachgebiets nach fachlicher Anforderung oder zu erledigender Sonderaufgaben und damit Einteilung weiterer Führungsgehilfen z. B.
Brandbekämpfung
Technische Hilfe
Rettungsdienst
Wasserversorgung
Bereitstellungsraum
Sammelstelle
Ordnen des Schadensgebietes, zum Beispiel
Festlegen der Führungsorganisation
Festlegen der Befehlsstelle
Festlegen von Einsatzabschnitte
Festlegen von Bereitstellungsräumen
Einrichten von Sammelstellen, zum Beispiel Verletztensammelstelle, Leichensammelstelle
Anordnen von Absperrmaßnahmen
Festlegen und freihalten von An- und Abmarschwegen
Zusammenarbeiten mit anderen Ämtern, Behörden und Organisationen
Durchführen von Lagebesprechungen
Erteilen der Befehle
Beaufsichtigen und kontrollieren der Einsatzdurchführung
Information der Einsatzkräfte
Veranlassen von Sofortmaßnahmen für gefährdete Bevölkerung, zum Beispiel Warnung, Unterbringung, Räumung, Versorgung, Transport und Instandsetzung
Mithilfe bei der Sicherung geborgener Sachwerte, beim Ermitteln der Schadensursache und der Täter, bei der Zeugenfeststellung und bei der Beweismittelsicherung
Anregung zur Einberufung der Katastrophenschutzleitung
Sammeln, auswählen und aufbereiten von Informationen aus dem Einsatz
Erfassen, dokumentieren und auswerten der Presse- und Medienlage
Erstellen von Presse- und Medieninformationen
Presse- und Medienbetreuung
Informieren, führen und unterbringen der Presse- und Medienvertreterinnen und -vertreter
Vorbereiten und durchführen von Presse- und Medienkonferenzen
Presse- und Medienkoordination
Bündeln, abstimmen und steuern der Presse- und Medienarbeit, zum Beispiel mit den Pressesprecherinnen und -sprechern von anderen beteiligten Behörden, betroffenen Betrieben und insbesondere der Polizei
Halten des ständigen Kontakts mit Presse und Medien
Presse- und Medieneinbindung in die Schadensbekämpfung
Veranlassen und betreuen von Informationstelefonen
Veranlassen von Warn- und Suchhinweisen für die Bevölkerung